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Das Ergebnis
vor Steuern ist ein Zwischenergebnis der
periodenbezogenen
Erfolgsrechnung. Seine Ermittlung ist durch den
Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Substanziell und
rechnerisch setzt sich das Ergebnis vor Steuern aus
dem
Betriebsergebnis, dem
Finanzergebnis
und dem
außerordentlichen Ergebnis zusammen.
Die Ermittlung des
Ergebnisses vor Steuern dient vor allem dem Zweck
des Perioden- und des Betriebsvergleichs, weil der
Einfluss der nachfolgend zu berücksichtigenden
Steuern eliminiert wird.
Sehe auch: EBIT,
EBITDA.
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