Das
Finanzergebnis ist ein Zwischenergebnis in
der
Erfolgsrechnung (GuV).
Es kann als Saldo zwischen den
Erträgen aus
Finanzprozessen (Erträge aus Beteiligungen, aus
Wertpapieren und Ausleihungen) und den von diesen
Prozessen verursachten
Aufwendungen (wie Fremdkapitalzinsen u. a.)
ermittelt werden.
Zusammen mit dem
Betriebsergebnis
ergibt das Finanzergebnis das
Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (gem. § 275
HGB).
Das Finanzergebnis
darf nicht mit dem finanziellen Gesamtergebnis
verwechselt werden (das finanzielle Gesamtergebnis
entspricht in etwa dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit).
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