Erlösschmälerungen Weiter Zurück Schließen

Erlösschmälerungen sind Abzugsbeträge vom Rechnungspreis bzw. von den gebuchten "Erlösen aus Umsatz", die dem betreffenden Unternehmen (als Verkäufer der umgesetzten Güter) letztlich nicht als Ertrag zufließen, weil sie bereits im Preis (gewährte Rabatte) bzw. bei der Bezahlung des Gutes (Skonti) abgesetzt werden oder nachträglich wirksam gemacht werden (z. B. Boni, Gutschriften).



In der Erfolgsrechnung sind die Erlöse nach Abzug der Erlösschmälerungen (als Netto-Erlöse) auszuweisen.