Fälligkeit Weiter Zurück Schließen

Unter Fälligkeit ist ein Termin- bzw. ein definierter Zeitraum zu verstehen, zu dem eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen ist. Diese Leistung kann sich auf eine Warenlieferung bzw. eine zu erbringende Dienstleistung oder auf eine Zahlung im Sinne der Schuld beziehen.

Ein Verstoß gegen die "Fälligkeit" führt zu einem Liefer- bzw. Zahlungsverzug mit all den sich aus diesem Sachverhalt ergebenden Rechtsfolgen (z. B. Schadensersatzforderung bzw. Zinsen bei verspäteter Zahlung und dgl.).