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Unter
Fälligkeit ist ein Termin- bzw. ein
definierter Zeitraum zu verstehen, zu dem eine
vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen ist.
Diese Leistung kann sich auf eine Warenlieferung
bzw. eine zu erbringende Dienstleistung oder auf
eine Zahlung im Sinne der Schuld beziehen.
Ein Verstoß gegen die
"Fälligkeit" führt zu einem
Liefer- bzw.
Zahlungsverzug
mit all den sich aus diesem Sachverhalt ergebenden
Rechtsfolgen (z. B. Schadensersatzforderung bzw.
Zinsen bei verspäteter Zahlung und dgl.).
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