Zession Weiter Zurück Schließen

Unter Zession versteht man eine vertraglich geregelte Abtretung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) (vgl. §§ 398 ff. BGB).

Eine solche Forderungsabtretung wird in der Praxis häufig als Form der Sicherungsabtretung bei Kreditverträgen genutzt.

Siehe auch: Factoring.