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Unter Zession versteht man eine
vertraglich geregelte Abtretung einer Forderung vom
bisherigen
Gläubiger (Zedent) an einen neuen
Gläubiger (Zessionar) (vgl. §§ 398 ff. BGB).
Eine solche Forderungsabtretung wird in der Praxis
häufig als Form der
Sicherungsabtretung bei
Kreditverträgen genutzt.
Siehe auch:
Factoring.
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