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Unter Fair value
ist ein (beizulegender) Wert zu verstehen, der im
Rahmen der Rechnungslegung nach
US-GAAP bzw.
IFRS/IAS dann angesetzt wird, wenn für die
Bewertung von
Vermögensgegenständen kein Börsen- oder
Marktpreis existiert.
Der Fair value ist
ein Betrag, zu dem voneinander unabhängige,
vertragswillige und sachverständige Parteien
bereit wären, einen Vermögensgegenstand (Asset)
zu tauschen. Dieser Betrag kann, muss aber nicht
unabdingbar unter den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des Gutes liegen (siehe
Niederstwertprinzip nach HGB).
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