Fair value Weiter Zurück Schließen

Unter Fair value ist ein (beizulegender) Wert zu verstehen, der im Rahmen der Rechnungslegung nach US-GAAP bzw. IFRS/IAS dann angesetzt wird, wenn für die Bewertung von Vermögensgegenständen kein Börsen- oder Marktpreis existiert.

Der Fair value ist ein Betrag, zu dem voneinander unabhängige, vertragswillige und sachverständige  Parteien bereit wären, einen Vermögensgegenstand (Asset) zu tauschen. Dieser Betrag kann, muss aber nicht unabdingbar unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gutes liegen (siehe Niederstwertprinzip nach HGB).