Firmenwert Weiter Zurück Schließen

Der Firmenwert (= Geschäftswert, Goodwill) ist ein Teil des Unternehmenswertes. In der Praxis wird zwischen dem originären Firmenwert und dem derivativen Firmenwert unterschieden.

Der originäre Firmenwert äußert sich in der Stellung des Unternehmens auf dem Markt . Er kann nicht in der Bilanz ausgewiesen werden (Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB).

Der derivative Firmenwert entsteht beim Erwerb einer Firma.

Gem. § 246 Abs. 1 HGB gilt:
"Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand."

Dieser Wert ist in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen und darf -steuerrechtlich - innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 1 EStG).

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