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Der Firmenwert
(= Geschäftswert, Goodwill) ist ein Teil des
Unternehmenswertes. In der Praxis wird zwischen dem
originären Firmenwert und dem derivativen
Firmenwert unterschieden.
Der originäre
Firmenwert äußert sich in der Stellung des
Unternehmens auf
dem Markt . Er kann
nicht in der Bilanz
ausgewiesen werden (Aktivierungsverbot gem.
§ 248 Abs. 2
HGB).
Der derivative
Firmenwert entsteht beim Erwerb einer
Firma.
Gem. § 246 Abs. 1 HGB gilt:
"Der
Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme
eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert
der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens
abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme
übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer
Vermögensgegenstand."
Dieser Wert
ist in der Bilanz unter den
immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen
und darf -steuerrechtlich - innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben
werden (§ 7 Abs. 1
EStG).
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