Fremdfinanzierung Weiter Zurück Schließen

Als Fremdfinanzierung werden alle Finanzierungsformen bezeichnet, bei denen einem Unternehmen von außen fremde Mittel (= Fremdkapital) zufließen. Dabei entsteht zwischen der Einrichtung als Schuldner und dem Fremdkapitalgeber als Gläubiger eine schuldrechtliche Beziehung, da die zugeflossenen Mittel - im Gegensatz zur Eigenfinanzierung - nicht in das Eigentum des Unternehmens übergehen (Außenfinanzierung).

Der Fremdkapitalgeber wird versuchen, das für ihn entstandene Kapital- und Zinsrisiko durch Einforderung von Sicherheiten (Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Grundschuld und dgl.) zu minimieren.

Der Vorteil der Fremdfinanzierung gegenüber einer Beteiligungsfinanzierung ist darin zu sehen, dass dem Kapitalgeber vom Grundsatz her kein Recht auf Mitentscheidung in der Geschäftsführung eingeräumt werden muss. Ferner können die aus der Zuführung von Fremdkapital entstehenden Kapitalkosten (Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Disagio) als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, so dass diesbezüglich dem Unternehmen kein Nachteil entsteht.

Der entscheidende Nachteil der Fremdfinanzierung besteht darin, dass der Kapitaldienst (Tilgungsrate und Zinsen) stets zum vereinbarten Termin zu leisten ist, und zwar auch dann, wenn es dem Unternehmen finanziell "nicht gut geht".

Übersicht über Formen der kurzfristige und langfristigen Fremdfinanzierung: