Als
Fremdfinanzierung werden alle
Finanzierungsformen bezeichnet, bei denen einem Unternehmen von außen
fremde Mittel (=
Fremdkapital) zufließen. Dabei entsteht zwischen
der Einrichtung als
Schuldner und dem Fremdkapitalgeber als
Gläubiger eine
schuldrechtliche Beziehung, da die zugeflossenen
Mittel - im Gegensatz zur
Eigenfinanzierung - nicht in das
Eigentum des
Unternehmens übergehen (Außenfinanzierung).
Der Fremdkapitalgeber
wird versuchen, das für ihn entstandene Kapital- und
Zinsrisiko durch Einforderung von
Sicherheiten
(Bürgschaft,
Eigentumsvorbehalt,
Grundschuld und
dgl.) zu minimieren.
Der Vorteil
der Fremdfinanzierung gegenüber einer
Beteiligungsfinanzierung ist darin zu sehen,
dass dem Kapitalgeber vom Grundsatz her kein
Recht auf Mitentscheidung in der
Geschäftsführung eingeräumt werden muss. Ferner
können die aus der Zuführung von Fremdkapital
entstehenden Kapitalkosten (Zinsen,
Bearbeitungsgebühren,
Disagio) als
Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, so
dass diesbezüglich dem Unternehmen kein Nachteil
entsteht.
Der entscheidende
Nachteil der Fremdfinanzierung besteht darin,
dass der Kapitaldienst (Tilgungsrate
und Zinsen) stets zum vereinbarten Termin zu leisten
ist, und zwar auch dann, wenn es dem Unternehmen
finanziell "nicht gut geht".
Übersicht über
Formen der
kurzfristige und
langfristigen Fremdfinanzierung:
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