Grundkosten Weiter Zurück Schließen

Als Grundkosten werden die aufwandsgleichen Kosten bezeichnet.

Sie decken sich in ihrem Inhalt und ihrer Wertgröße mit dem Zweckaufwand. Die entsprechenden Daten können demzufolge unverändert aus der Buchführung in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden.

Zu den Grundkosten gehören vor allem die Materialkosten, die Personalkosten, die Aufwendungen für Miete, Telefon, Energie und dgl.


Siehe auch: Kalkulatorische Kosten.