Kosten, kalkulatorische Weiter Zurück Schließen

Kalkulatorische Kosten sind jene Bestandteile der Kosten, die von dem in der Buchführung erfassten Aufwand der betreffenden Periode abweichen. Es handelt sich hierbei entweder um Zusatzkosten (kein Aufwand im Sinne der Buchführung) oder um Anderskosten (Aufwand in anderer Höhe als in der Buchführung).

Durch die Einbeziehung von kalkulatorischen Kosten wird gesichert, dass nur jener Werteverzehr in die KLR einbezogen wird, der durch die Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung tatsächlich entstanden ist.

Es gilt generell: Selbstkosten = Grundkosten + kalkulatorische Kosten.

Einzelheiten:

Kalkulatorische-Kosten.pdf