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Als Personalkosten zählen alle in
Geld bewerteten Aufwendungen, die durch den Einsatz
des Personals
(Arbeiter und Angestellte) entstehen. Dies betrifft
im einzelnen die
Löhne und
Gehälter
sowie gesetzliche und freiwillige
Sozialleistungen (Personalnebenkosten) und
weitere Beiträge (gesetzliche Unfallversicherung),
die vom
Arbeitgeber zu begleichen sind.
Hinsichtlich der Personalkosten wird üblicherweise
auch zwischen Personalbasiskosten
und Personalzusatzkosten
unterschieden.
Zu den
Personalbasiskosten werden die Entgelte
bzw. Vergütungen gerechnet, die für die
tatsächlich geleistete Arbeit der
Mitarbeiter gezahlt werden. Dazu gehören in erster
Linie die Brutto-Löhne und -Gehälter.
Zu den Personalzusatzkosten
werden hingegen jene personalbedingten oder
personalbezogenen Entgelte oder Zahlungen gerechnet,
die ein Unternehmen unabhängig von der
tatsächlich geleisteten Arbeit zu tragen
sind. Diese Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf
gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen
Regelungen:
- Gesetzlich bedingte
Personalzusatzkosten:
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber,
Feiertagsvergütungen, Entgeltfortzahlungen im
Krankheitsfall.
- Tarifvertraglich bedingte
Personalzusatzkosten: Bezahlter
Jahresurlaub, zusätzliches Urlaubsgeld,
Weihnachtsgratifikationen, 13. Monatseinkommen,
vermögenswirksame Leistungen.
- Betriebliche Personalzusatzkosten:
Freiwillige Sonderzahlungen, Kosten der
betrieblichen Altersversorgung, Aus- und
Weiterbildungskosten.
Die Personalzusatzkosten betragen in Deutschland
ca.80 % der Personalbasiskosten.
Siehe auch:
Personalaufwendungen,
Entgeltformen,
Entgeltabrechnung
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