Personalkosten Weiter Zurück Schließen

Als Personalkosten zählen alle in Geld bewerteten Aufwendungen, die durch den Einsatz des Personals (Arbeiter und Angestellte) entstehen. Dies betrifft im einzelnen die Löhne und Gehälter sowie gesetzliche und freiwillige Sozialleistungen (Personalnebenkosten) und weitere Beiträge (gesetzliche Unfallversicherung), die vom Arbeitgeber zu begleichen sind.

Hinsichtlich der Personalkosten wird üblicherweise auch zwischen Personalbasiskosten und Personalzusatzkosten unterschieden.

Zu den Personalbasiskosten werden die Entgelte bzw. Vergütungen gerechnet, die für die tatsächlich geleistete Arbeit der Mitarbeiter gezahlt werden. Dazu gehören in erster Linie die Brutto-Löhne und -Gehälter.

Zu den Personalzusatzkosten werden hingegen jene personalbedingten oder personalbezogenen Entgelte oder Zahlungen gerechnet, die ein Unternehmen unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit zu tragen sind. Diese Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen:
  • Gesetzlich bedingte Personalzusatzkosten: Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, Feiertagsvergütungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall.
  • Tarifvertraglich bedingte Personalzusatzkosten: Bezahlter Jahresurlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikationen, 13. Monatseinkommen, vermögenswirksame Leistungen.
  • Betriebliche Personalzusatzkosten: Freiwillige Sonderzahlungen, Kosten der betrieblichen Altersversorgung, Aus- und Weiterbildungskosten.

Die Personalzusatzkosten betragen in Deutschland ca.80 % der Personalbasiskosten.

Siehe auch: Personalaufwendungen, Entgeltformen, Entgeltabrechnung