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Die Hauptversammlung ist die
Mitgliederversammlung der Eigentümer (Aktionäre) und
als solche das oberste Organ einer
Aktiengesellschaft.
Die Hauptversammlung
trifft Beschlüsse über Satzungsänderungen und über
strategische Fragen der Entwicklung des Unternehmens
(zum Beispiel über eine ggf. notwendige
Kapitalerhöhung bzw. Kapitalherabsetzung, über eine
beabsichtigte
Fusion und dgl.).
Ihr obliegt ferner die
Wahl bzw. die Entlastung des Aufsichtsrates der
Gesellschaft, die Entlastung des Vorstandes der
Gesellschaft nach vorgelegtem Jahresabschluss sowie
vor allem die Entscheidung über die Verwendung des
im Jahresabschluss festgestellten Bilanzgewinns.
Die Hauptversammlung hat ferner den
Abschlussprüfer (zur Prüfung der Dokumente des
Jahresabschlusses) zu bestimmen.
In der
Hauptversammlung besitzt in der Regel jede
Stammaktie eine Stimme.
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