Hauptversammlung Weiter Zurück Schließen

Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung der Eigentümer (Aktionäre) und als solche das oberste Organ einer Aktiengesellschaft.

Die Hauptversammlung trifft Beschlüsse über Satzungsänderungen und über strategische Fragen der Entwicklung des Unternehmens (zum Beispiel über eine ggf. notwendige Kapitalerhöhung bzw. Kapitalherabsetzung, über eine beabsichtigte Fusion und dgl.).

Ihr obliegt ferner die Wahl bzw. die Entlastung des Aufsichtsrates der Gesellschaft, die Entlastung des Vorstandes der Gesellschaft nach vorgelegtem Jahresabschluss sowie vor allem die Entscheidung über die Verwendung des im Jahresabschluss festgestellten Bilanzgewinns.

Die Hauptversammlung hat ferner den Abschlussprüfer (zur Prüfung der Dokumente des Jahresabschlusses) zu bestimmen.

In der Hauptversammlung besitzt in der Regel jede Stammaktie eine Stimme.