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Als Hilfsstoffe
bezeichnet man all jene
Inputgüter, die in die Haupterzeugnisse (Outputgüter)
mengen- und wertmäßig in nur geringem Umfang
eingehen.
Die Aufwendungen für
Hilfsstoffe sind
Gemeinkosten, die in der Kostenrechnung den
Kostenträgern
zugerechnet werden müssen.
Hilfsstoffe sind zum Beispiel bestimmte Zutaten in
der Herstellung von Lebensmitteln oder Leim bei der
Herstellung von Möbeln und dgl.
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