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Als
Gemeinkosten werden jene
Aufwendungen (im
Geldausdruck) bezeichnet, die im Prozess der
betrieblichen
Leistungserstellung und -verwertung
nachweislich entstehen, jedoch - im Unterschied zu
Einzelkosten -
nicht direkt auf die einzelnen
Produkte zurechenbar sind.
Typische
Gemeinkostenarten sind
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Abschreibungen
für Maschinen und Anlagen,
- Mieten,
-
Gehälter für das
Management,
- allgemeine
Verwaltungskosten, wie Telefongebühren,
Reisekosten und dgl.
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