Gemeinkosten Weiter Zurück Schließen

Als Gemeinkosten werden jene Aufwendungen (im Geldausdruck) bezeichnet, die im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung nachweislich entstehen, jedoch - im Unterschied zu Einzelkosten - nicht direkt auf die einzelnen Produkte zurechenbar sind.

Typische Gemeinkostenarten sind

  • Abschreibungen für Maschinen und Anlagen,
  • Mieten,
  • Gehälter für das Management,
  • allgemeine Verwaltungskosten, wie Telefongebühren, Reisekosten und dgl.