Höchstwertprinzip Weiter Zurück Schließen

Das Höchstwertprinzip ist ein wichtiger allgemeiner Bewertungsgrundsatz, der dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht genügt.

Das Höchstwertprinzip ist sowohl bei der Bewertung der Vermögensgegenstände als auch bei der Bewertung von Verbindlichkeiten anzuwenden. Hinsichtlich der Bewertung des Vermögens besagt dieses Prinzip, dass der Wertansatz höchstens bei den Anschaffungskosten bzw. bei den Herstellungskosten liegen darf.

So können zum Beispiel Grundstücke nicht höher als zu Anschaffungskosten bewertet werden, auch wenn der momentane Marktwert höher liegt.

Bei Verbindlichkeiten (mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren) besagt das Höchstwertprinzip, dass von zwei Werten stets der höhere Rückzahlungswert anzusetzen ist, auch wenn es sich dabei nur um eine vorübergehende Erhöhung handelt.

Eine solche Situation ergibt sich insbesondere dann, wenn Rohstoffe oder Waren importiert wurden, die Verbindlichkeit in einer ausländischen Währung besteht, zwischenzeitlich sich aber Veränderungen in den Umrechnungskursen derart ergeben haben, dass der fällige Zahlungsbetrag in der Landeswährung höher liegt als der Zahlungsbetrag zum ursprünglichen Kurs (am Stichtag des Imports der Güter).