Imparitätsprinzip Weiter Zurück Schließen

Das Imparitätsprinzip gehört als Grundprinzip der kaufmännischen Vorsicht zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten.

Die Anwendung dieses Prinzips bewirkt eine ungleiche Behandlung nicht realisierter Verluste im Vergleich zu nicht realisierten Gewinnen, denn es gilt: In der Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden müssen noch nicht eingetretene, aber wahrscheinliche Verluste grundsätzlich ausgewiesen werden. Demgegenüber dürfen wahrscheinliche, aber noch nicht realisierte Gewinne keineswegs Berücksichtigung finden.

Im Imparitätsprinzip finden das Niederstwert- und das Höchstwertprinzip ihren zusammenfassenden Ausdruck.