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Unter Informationsbewertung ist
die Ermittlung des Nutzens (des Wertes) einer
Information
in Bezug auf deren Verwendungsmöglichkeit für die
Lösung eines
Entscheidungsproblems bzw. im Hinblick auf die
Verminderung des Grades einer Ungewissheit,
Unbestimmtheit zu verstehen.
Formal gesehen
geht es somit um die Ermittlung einer Differenz
zwischen dem erwarteten Wert des Handlungsnutzens
mit der betreffenden Information,
abzüglich des Handlungsnutzens ohne
die betreffende Information.
Diese Bewertung
erfolgt in der Regel nach subjektiven Kriterien des
Informationsempfängers (Entscheidungsträgers).
Beispiel:
Eine Information über das im Geschäftsjahr T
mögliche Absatzvolumen in einen definierten Markt
kann eine gewichtige Information für zu treffende
Marketingentscheidungen sein, aber wenn der Aufwand
für die Beschaffung der benötigten Primärangaben
unverhältnismäßig hoch ist, wird man sich
gegebenenfalls mit Schätzwerten begnügen.
Die Informationsbewertung spielt eine besondere
Rolle bei der Bewertung einer Information als
Wirtschaftsgut.
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