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Unter Informationsbeschaffung
(Informationsgewinnung) ist der Prozess der
Erschließung von Informationsquellen, der Sammlung,
Aufbereitung und Bewertung der zur Deckung eines
definierten
Informationsbedarfs benötigten
Informationen unter Beachtung der Vorschriften
des
Datenschutzes, des Urheberrechts, der
Vertraulichkeit u. a. zu verstehen.
Die
Beschaffung kann
- verwenderorientiert bzw.
nachfrageorientiert sein (Adressaten sind z. B.
der Geschäftsführer, der Personalleiter u. a.)
oder
- nichtverwenderorientiert bzw.
angebotsorientiert sein (z. B. Erstellen eines
Betriebsabrechnungsbogens, Erstellen von
Controllingberichten)
erfolgen.
Verantwortlich hierfür sind die
jeweiligen Führungskräfte und
Mitarbeiter in allen Funktionsbereichen des
Unternehmens (Beschaffung, Einkauf,
Produktentwicklung, Fertigung, Absatz/Marketing,
Rechnungswesen, Personalwesen usw.) sowie spezielle
Informationsbeauftragte im System des
Informationsmanagements im Unternehmen. Dabei
können die "Informationssuchenden" auf die im
Unternehmen verfügbaren
Datenbanken (siehe "Data
Warehouse") und andere nutzbare Quellen (der
Marktforschung, des
Rechnungswesens u. a.) stützen.
Die
nachstehende Grafik soll den
Zusammenhang zwischen Informationsbedarf
(des Managements), Verantwortlichkeit für die
Informationsbeschaffung (z. B.
Absatzmarktforschung) und Informationsquellen
- als Prinzipschema - verdeutlichen.
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