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Unter Personal ist die Gesamtheit der
in einem Unternehmen tätigen
Arbeiter
und
Angestellten, einschließlich aller
Führungskräfte zu
verstehen, die auf der Grundlage von Arbeits- bzw.
Anstellungsverträgen Leistungen im und für den
Geschäftsbetrieb des Unternehmens erbringen.
Als
Arbeiter zählen dabei jene Mitarbeiter, die
nicht Angestellte oder Auszubildende sind. Sie
erhalten einen zeit- und/oder mengenbemessenen Lohn.
Zu den
Angestellten zählen jene Mitarbeiter, die in
einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und
monatlich ein festes Gehalt bzw. Grundgehalt
beziehen.
Zu den
Führungskräften gehören
sowohl die geschäftsführenden Eigner des
betreffenden Unternehmens sowie jene Angestellten,
die entsprechend ihrem Anstellungsvertrag spezielle
Aufgaben der Organisation, Planung, Steuerung und
Kontrolle von Geschäftsprozessen im Unternehmen
wahrzunehmen haben.
Die Gesamtheit des
Personals wird auch als Belegschaft des
Unternehmens bezeichnet
Siehe auch:
Beschäftigte,
Personalwirtschaft. |
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