Personal Weiter Zurück Schließen

Unter Personal ist die Gesamtheit der in einem Unternehmen tätigen Arbeiter und Angestellten, einschließlich aller Führungskräfte zu verstehen, die auf der Grundlage von Arbeits- bzw. Anstellungsverträgen Leistungen im und für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens erbringen.

Als Arbeiter zählen dabei jene Mitarbeiter, die nicht Angestellte oder Auszubildende sind. Sie erhalten einen zeit- und/oder mengenbemessenen Lohn.

Zu den Angestellten zählen jene Mitarbeiter, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und monatlich ein festes Gehalt bzw. Grundgehalt beziehen.

Zu den Führungskräften gehören sowohl die geschäftsführenden Eigner des betreffenden Unternehmens sowie jene Angestellten, die entsprechend ihrem Anstellungsvertrag spezielle Aufgaben der Organisation, Planung, Steuerung und Kontrolle von Geschäftsprozessen im Unternehmen wahrzunehmen haben.

Die Gesamtheit des Personals wird auch als Belegschaft des Unternehmens bezeichnet


Siehe auch: Beschäftigte, Personalwirtschaft.