Kapitalkosten Weiter Zurück Schließen

Als Kapitalkosten werden im Rahmen der Investitionsrechnung

  1. die periodenbezogenen kalkulatorischen Abschreibungen und
  2. die periodenbezogenen kalkulatorischen Zinsen angesetzt.

Sie werden bei statischen Methoden der Investitionsrechnung wie folgt ermittelt:

Es bedeuten:

A0 Anschaffungskosten des Investitionsobjekts [EUR],
i kalkulatorischer Zinssatz [% p. a.],
KK Kapitalkosten [EUR/a],
Rn Restwert [EUR],
n Nutzungsdauer [a].