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Als kalkulatorische Zinsen
bezeichnet man jene
kalkulatorischen Kosten, die Auskunft über die
Höhe der Zinsaufwendungen geben, die durch die
Kapitalbindung bei Investitionen oder bei
Lagerbeständen - vergleichbar den zu zahlenden
Fremdkapitalzinsen - geben.
Im Rahmen von
Investitionsrechnungen werden die
kalkulatorischen Zinsen wie folgt ermittelt:
Es bedeuten:
Z
kalkulatorische Zinsen [EUR/a]
A0
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
(Anschaffungswert) [EUR]
Rn
Restwert des Investitionsobjekts am Ende der
Nutzungsdauer [EUR]
i
kalkulatorischer Zinssatz [-/a]
Als
kalkulatorischer Zinssatz i wird
ein am Marktzins für Fremdkapital orientierter Wert
eingesetzt.
Kalkulatorische Zinsen werden in der
Abgrenzungsrechnung als
Anderskosten behandelt. |
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