Kapitalkonten Weiter Zurück Schließen

Als Kapitalkonten bezeichnet man den kontenmäßigen Ausweis des Eigenkapitals in Personenunternehmen.

Im HABEN werden der Anfangsbestand des eingebrachten Eigenkapitals, die Privateinlagen und der zurechenbare Gewinn der Periode gebucht, im SOLL werden die Privatentnahmen, der ggf. zurechenbare Verlust und der Endbestand des Eigenkapitals gebucht.