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Als Kapitalkonten
bezeichnet man den kontenmäßigen Ausweis des
Eigenkapitals in
Personenunternehmen.
Im HABEN werden der
Anfangsbestand des eingebrachten Eigenkapitals, die
Privateinlagen und der zurechenbare
Gewinn der Periode
gebucht, im SOLL werden die
Privatentnahmen,
der ggf. zurechenbare Verlust und der Endbestand des
Eigenkapitals gebucht.
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