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Als Kundenkredit gelten
im Wirtschaftsverkehr geleistete
Anzahlungen, Vorauszahlungen oder
Abschlagszahlungen des Kunden an ein Unternehmen
(als Hersteller bzw. Lieferant). Kundenkredite
werden vor allem dann gefordert und gewährt, wenn
zwischen der Auftragserteilung und der
Fertigstellung einer Leistung eine beträchtliche
Zeitspanne liegt, wobei die betreffende Leistung auf
spezielle Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet ist
(z. B. größere Bauvorhaben, Schiffbau, spezielle
Software-Produkte u. a.).
Im Unterschied zum
Lieferantenkredit erfolgt hier ein Zufluss von
liquiden Mitteln an das beauftragte Unternehmen.
Da diesem Zufluss (mit Erhöhung des Bestands an
liquiden Mitteln auf der Aktiv-Seite der
Bilanz)
noch keine Gegenleistung des Unternehmens
gegenübersteht, ist der Betrag des Kundenkredit auf
der Passivseite der Bilanz (unter "Erhaltene
Anzahlungen") entsprechend zu passivieren.
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