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Als Anzahlung ist eine
Vorab-Bereitstellung finanzieller Mittel durch
einen Abnehmer (Kunde) an einen
Hersteller/Lieferanten zu verstehen
(Kundenkredit).
Im Umsatzgeschäft mit
Kunden wird es zunehmend üblich, bei
Vertragsabschluss zur Erstellung einer Leistung
bzw. zur Herstellung und Lieferung eines
Produkts eine Anzahlung (z. B. in Höhe eines
Drittels der Vertragssumme) zu vereinbaren.
Diese Zahlung des Kunden an den
Lieferanten/Hersteller gibt beiden Partnern mehr
Sicherheit über die qualitäts- und
termingerechte Vertragserfüllung: Der
Lieferant/Hersteller verbessert durch die
zinslos bereitgestellten Finanzmittel seine
Liquidität im Zeitraum der Vertragserfüllung,
während der Kunde mit der Anzahlung Forderungen
und kundenspezifische Lösungen stellen kann.
Anzahlungen sind vor allem dort üblich, wo
zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung
des Auftrages ein größerer Zeitraum liegt
(Großmaschinenbau, Schiffbau und dgl.) bzw. wo
es angebracht erscheint, dass der Kunde ein
klares Bekenntnis zur Annahme der Leistung und
vor allem zur Bezahlung dieser Leistung
offeriert (z. B. bei Aufträgen zur Erstellung
einer Software, bei Absichten zur Beteiligung an
einer Messe/Ausstellung und dgl.).
Erhaltene Anzahlungen gehören zum
Abzugskapital.
In der Bilanz sind
"erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen" unter "Verbindlichkeiten"
auszuweisen und damit zu passivieren.
Selbst getätigte Anzahlungen sind auf der
Aktivseite der
Bilanz auszuweisen (siehe z. B.
"geleistete Anzahlungen ...",
Anlagevermögen).
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