Anzahlungen Weiter Zurück Schließen

Als Anzahlung ist eine Vorab-Bereitstellung finanzieller Mittel durch einen Abnehmer (Kunde) an einen Hersteller/Lieferanten zu verstehen (Kundenkredit).

Im Umsatzgeschäft mit Kunden wird es zunehmend üblich, bei Vertragsabschluss zur Erstellung einer Leistung bzw. zur Herstellung und Lieferung eines Produkts eine Anzahlung (z. B. in Höhe eines Drittels der Vertragssumme) zu vereinbaren.
Diese Zahlung des Kunden an den Lieferanten/Hersteller gibt beiden Partnern mehr Sicherheit über die qualitäts- und termingerechte Vertragserfüllung: Der Lieferant/Hersteller verbessert durch die zinslos bereitgestellten Finanzmittel seine Liquidität im Zeitraum der Vertragserfüllung, während der Kunde mit der Anzahlung Forderungen und kundenspezifische Lösungen stellen kann.

Anzahlungen sind vor allem dort üblich, wo zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung des Auftrages ein größerer Zeitraum liegt (Großmaschinenbau, Schiffbau und dgl.) bzw. wo es angebracht erscheint, dass der Kunde ein klares Bekenntnis zur Annahme der Leistung und vor allem zur Bezahlung dieser Leistung offeriert (z. B. bei Aufträgen zur Erstellung einer Software, bei Absichten zur Beteiligung an einer Messe/Ausstellung und dgl.).

Erhaltene Anzahlungen gehören zum Abzugskapital. In der Bilanz sind "erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" unter "Verbindlichkeiten" auszuweisen und damit zu passivieren.

Selbst getätigte Anzahlungen sind auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen (siehe z. B. "geleistete Anzahlungen ...",  Anlagevermögen).