|
|
|
|
Als Leerkosten wird jener Anteil
der
Fixkosten bezeichnet, der - beim jeweiligen
Beschäftigungsgrad - als Rest verbleibt, wenn
von den gesamten Fixkosten die
Nutzkosten subtrahiert werden.
Es seinen
fK die Fixkosten eines Unternehmens
[EUR] im Sinne "Kosten
der Betriebsbereitschaft" und bo
der Beschäftigungsgrad [%]. Dann ermitteln sich die
Leerkosten LK [EUR] aus der
Beziehung
LK = fK * (1- bo/100)
[EUR].
Daraus folgt: Ist der
Beschäftigungsgrad gleich Null (bo
= 0), dann sind die gesamten "Kosten der
Betriebsbereitschaft" de facto "Leerkosten" (LK =
fK), sie zeigen keinen outputwirksamen Nutzen.
Erreicht dagegen der Beschäftigungsgrad den Wert
bo = 100 [%], dann nehmen die Leerkosten
den Wert LK = 0 [EUR] an, was so zu
interpretieren ist, dass die "Kosten der
Betriebsbereitschaft" in ihrem Inhalt "Nutzkosten"
darstellen.
|
|
|