Fixe Kosten sind jene im Geldausdruck
bewerteten betriebsprozessbezogenen Aufwendungen, die im
betreffenden Unternehmen unabhängig davon entstehen, ob eine
Leistungserstellung und
-verwertung
erfolgt oder nicht. Es handelt sich hierbei vor allem um
Kosten der
Betriebsbereitschaft (Abschreibungen, fixe Personalkosten,
fixe lagerkosten u. a.).
Fixe Kosten verändern sich auch nicht ursächlich,
wenn sich die
Beschäftigung im Unternehmen in nur geringem
Maße ändert. Fixe Kosten sind damit
dispositionsunabhängige Kosten. Eine
verursachungsgerechte Zurechnung dieser Kosten zu
den
Outputgütern des Unternehmens ist damit -
sachlich begründet - nicht möglich.
Wenn mit fK die Fixkosten [EUR]
und mit x die Ausbringungsmenge
[ME] bezeichnet wird, dann gilt im funktionalen
Zusammenhang fK = f(x):
fK = f(x) = a = const.
Analog gilt für die Abhängigkeit der Fixkosten
vom
Beschäftigungsgrad bo
fK = f(bo) = a = const.
Der Parameter a [EUR] kennzeichnet die Größe
der Fixkosten fK in [EUR].
Werden die Fixkosten fK auf die einzelnen Güter
der Ausbringungsmenge x formal
verteilt, dann erhält man die sog. Einheits- oder
Stückkosten fk [EUR/ME]:
Dies bedeutet, dass die auf die Einheit der
Ausbringungsmenge x bezogenen
Fixkosten bei zunehmendem Beschäftigungsgrad (=
höhere Ausbringungsmenge) degressiv
(hyperbelartig) abnehmen, während sie bei sinkendem
Beschäftigungsgrad (= abnehmende Ausbringungsmenge
x) zu höheren Einheits- bzw. Stückkosten führen
(siehe Grafik).
Dieser Zusammenhang wird auch als
Kostendegression fixer Kosten bezeichnet.
Daraus begründet sich zum Beispiel die Strategie "Economies
of Scale" oder die Orientierung auf hohe
Bestellmengen, um das Gewicht fixer
Beschaffungskosten abzusenken u. a.
Aus einer Erhöhung der Ausbringungsmenge x
ergeben sich beachtliche Möglichkeiten für die
Senkung der Selbstkosten je Einheit eines Produkts
und damit Spielräume für die Preisgestaltung.
Siehe auch:
Kostenreagibilität,
Leerkosten,
Nutzkosten.
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