Kosten, fixe Weiter Zurück Schließen

Fixe Kosten sind jene im Geldausdruck bewerteten betriebsprozessbezogenen Aufwendungen, die im betreffenden Unternehmen unabhängig davon entstehen, ob eine Leistungserstellung und -verwertung erfolgt oder nicht. Es handelt sich hierbei vor allem um Kosten der Betriebsbereitschaft (Abschreibungen, fixe Personalkosten, fixe lagerkosten u. a.).

Fixe Kosten verändern sich auch nicht ursächlich, wenn sich die Beschäftigung im Unternehmen in nur geringem Maße ändert.
Fixe Kosten sind damit dispositionsunabhängige Kosten. Eine verursachungsgerechte Zurechnung dieser Kosten zu den Outputgütern des Unternehmens ist damit - sachlich begründet - nicht möglich.

Wenn mit fK die Fixkosten [EUR] und mit x die Ausbringungsmenge [ME] bezeichnet wird, dann gilt im funktionalen Zusammenhang fK = f(x):

fK = f(x) = a = const.

Analog gilt für die Abhängigkeit der Fixkosten vom Beschäftigungsgrad bo

fK = f(bo) = a = const.

Der Parameter a [EUR] kennzeichnet die Größe der Fixkosten fK in [EUR].

Werden die Fixkosten fK auf die einzelnen Güter der Ausbringungsmenge x formal verteilt, dann erhält man die sog. Einheits- oder Stückkosten fk [EUR/ME]:

Dies bedeutet, dass die auf die Einheit der Ausbringungsmenge x bezogenen Fixkosten bei zunehmendem Beschäftigungsgrad (= höhere Ausbringungsmenge) degressiv (hyperbelartig) abnehmen, während sie bei sinkendem Beschäftigungsgrad (= abnehmende Ausbringungsmenge x) zu höheren Einheits- bzw. Stückkosten führen (siehe Grafik).

Dieser Zusammenhang wird auch als Kostendegression fixer Kosten bezeichnet. Daraus begründet sich zum Beispiel die Strategie "Economies of Scale" oder die Orientierung auf hohe Bestellmengen, um das Gewicht fixer Beschaffungskosten abzusenken u. a. 

Aus einer Erhöhung der Ausbringungsmenge x ergeben sich beachtliche Möglichkeiten für die Senkung der Selbstkosten je Einheit eines Produkts und damit Spielräume für die Preisgestaltung.

Siehe auch: Kostenreagibilität, Leerkosten, Nutzkosten.