Kosten der Betriebsbereitschaft Weiter Zurück Schließen

Als Kosten der Betriebsbereitschaft werden jene betriebsprozessbezogenen Aufwendungen (im Geldausdruck) bezeichnet, die zum Zwecke der Ingangsetzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Geschäfts-betriebes eines Unternehmens verursacht werden.

Fakt ist: Es gibt keine Leistungserstellung ohne Vorleistungen in Gestalt der Beschaffung notwendiger Betriebsmittel und anderer Prozessvoraussetzungen, die im Geldausdruck "Kosten der Betriebsbereitschaft" darstellen und ihrer Natur nach Fixkosten sind.
Je höher – branchen- oder stand-ortbezogen – diese Kosten der Betriebsbereitschaft sein müssen, um so eher kann ein Umsatzeinbruch dazu führen, dass das Unternehmen wirtschaftlich in Not gerät.