Dienstleistungen, Dienstleister Weiter Zurück Schließen

Unter einer Dienstleistung ist ein immaterielles, nicht transport- oder lagerfähiges Gut zu verstehen, dessen kundenbezogene Erstellung durch eine natürliche oder juristische Person meist zeitlich mit der Abgabe bzw. dem Verbrauch dieses Gutes ("uno-actu") zusammenfällt.
Der Erbringer der Leistung wird als Dienstleister bezeichnet.
Im besonderen Blickpunkt eines Dienstleistungsprozesses steht neben der Bewertung der Qualität des Ergebnisses und des Niveaus der Einbeziehung des Kunden in diesen Prozess vor allem die Beurteilung des Erscheinungsbildes und der Kompetenz des Dienstleisters.
Durch den Dienstleistungsbereich wird bereits der größte Teil der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung erbracht. 


Dienstleistungen können sowohl als vorwiegend menschliche Leistung (z. B. die "Beratung"), aber auch als maschinelle Tätigkeit (z. B. "Auto waschen" in einer vollautomatischen Waschanlage) angeboten und realisiert werden. In der Regel werden Dienstleistungen als Kombination menschlicher Tätigkeit unter Einsatz von technischen Mitteln vollzogen, wobei der persönliche Charakter der Tätigkeit dominant und für den Kunden ausschlaggebend ist.

Bei dem sich gegenwärtig vollziehendem Wandel von einer "Industriegesellschaft" zu einer "Dienstleistungsgesellschaft" kommt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung und Bewertung von Dienstleistungen ein immens hoher Stellenwert zu.

Durch das sog. "Out-Sourcing" werden bestimmte Funktionen, die bislang von Struktureinheiten eines Betriebes wahrgenommen wurden, nach außen verlagert und entsprechende Aufträge an dafür spezialisierte Firmen vergeben.

Dies betrifft solche Funktionen wie Unterhaltsreinigung, Softwareentwicklung und -wartung, Buchführungsleistungen, Personalbeschaffung u. a. m.