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Dienstleistungen, Dienstleister |
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Unter einer Dienstleistung ist ein
immaterielles, nicht transport- oder lagerfähiges
Gut zu verstehen, dessen kundenbezogene
Erstellung durch eine natürliche oder juristische
Person meist zeitlich mit der Abgabe bzw.
dem Verbrauch dieses Gutes ("uno-actu")
zusammenfällt. Der Erbringer der Leistung wird
als Dienstleister bezeichnet. Im
besonderen Blickpunkt eines Dienstleistungsprozesses
steht neben der Bewertung der
Qualität
des Ergebnisses und des Niveaus der Einbeziehung des
Kunden in diesen Prozess vor allem die
Beurteilung des Erscheinungsbildes und der
Kompetenz des Dienstleisters. Durch den
Dienstleistungsbereich wird bereits der größte Teil
der gesamtwirtschaftlichen
Wertschöpfung erbracht.
Dienstleistungen
können sowohl als vorwiegend menschliche
Leistung (z. B. die "Beratung"), aber auch als
maschinelle Tätigkeit (z. B. "Auto waschen" in
einer vollautomatischen Waschanlage) angeboten und
realisiert werden. In der Regel werden
Dienstleistungen als Kombination menschlicher
Tätigkeit unter Einsatz von technischen Mitteln
vollzogen, wobei der persönliche Charakter der
Tätigkeit dominant und für den Kunden
ausschlaggebend ist.
Bei dem sich
gegenwärtig vollziehendem Wandel von einer
"Industriegesellschaft" zu einer "Dienstleistungsgesellschaft"
kommt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung und
Bewertung von Dienstleistungen ein immens hoher
Stellenwert zu.
Durch das sog. "Out-Sourcing"
werden bestimmte Funktionen, die bislang von
Struktureinheiten eines Betriebes wahrgenommen
wurden, nach außen verlagert und entsprechende
Aufträge an dafür spezialisierte Firmen vergeben.
Dies betrifft solche
Funktionen wie Unterhaltsreinigung,
Softwareentwicklung und -wartung,
Buchführungsleistungen, Personalbeschaffung u. a. m.
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