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Leistungsverrechnung, innerbetrieblich |
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Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung
dient als Bestandteil der
Kostenstellenrechnung dazu, die Aufwendungen in
den sog.
Hilfskostenstellen (z. B. Werkzeugbau) auf die
Hauptkostenstellen zu verteilen und ferner die
durch innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen in
den Hauptkostenstellen entstandenen Kosten der
jeweilig empfangenden Kostenstelle zuzurechnen.
Dabei wird zwischen einseitigen und gegenseitigen
sowie zwischen ein- und mehrstufigen
Leistungsverflechtungen unterschieden. Durch die
innerbetriebliche Leistungsverrechnung soll die
Wirtschaftlichkeit (als Relation zwischen LEISTUNG
und KOSTEN) entsprechend dem
Kostenverursachungsprinzip transparenter gemacht
werden.
Bei der Verrechnung
innerbetrieblicher Leistungen gilt es abzuwägen, ob
der für ein bestimmtes Verfahren zu tätigende
Rechenaufwand auch tatsächlich den gewünschten
Effekt im Informationsgewinn bringt. In der
Regel werden im Prozess der innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung folgende Vorgehensweisen
angewendet:
a) Anbau- oder Blockverfahren
Bei diesem Verfahren werden keine
Leistungsverflechtungen zwischen Vorkostenstellen
beachtet, so dass die Kosten der Vorkostenstellen
„en Block“ auf die Hauptkostenstellen umgewälzt
werden. Um eine möglichst verursachungsgerechte
Zurechnung der
Primärkosten der Vorkostenstellen auf die
Hauptkostenstellen vornehmen zu können, werden – wo
immer möglich – Verrechnungssätze auf Basis einer
nachgewiesenen mengenmäßigen Inanspruchnahme der
Leistungen von Vorkostenstellen gebildet (z. B.
Kosten pro Essen bei Inanspruchnahme der
Vorkostenstelle „Kantine“ oder Kosten je
Fahrkilometer bei Inanspruchnahme von Leistungen des
Fuhrparks). Auf der Grundlage derartiger
Verrechnungssätze erfolgt dann – bei Kenntnis der
vom jeweiligen Leistungsempfänger in Anspruch
genommenen mengenmäßigen Leistung – die Umlage der
Kosten der Vorkostenstelle auf die
Hauptkostenstellen.
b)
Stufenleiterverfahren Beim
Stufenleiterverfahren erfolgt die Überwälzung der
Kosten von Vorkostenstellen auf die
leistungsempfangenden Kostenstellen anlog zum
Blockverfahren, allerdings wird hierbei die
Kostenumlage in einer bestimmten Reihenfolge
vorgenommen: Zunächst werden die Kosten der
Allgemeinen Kostenstellen auf alle
leistungsempfangenden Kostenstellen umgelegt. Im
zweiten Schritt erfolgt dann die Umlage der Kosten
der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen.
c)
Gleichungsverfahren Entsprechen
die im Unternehmen vorhandenen
Leistungsverflechtungen dem Typ "gegenseitige
Leistungsverflechtungen", dann führt die Anwendung
des Stufenleiterverfahrens zu keinen verwertbaren
Ergebnissen. In solchen Fällen wird auf das
Kostenstellenausgleichsverfahren zurückgegriffen,
das sich auf die Abbildung der
Leistungsverflechtungen durch ein System linearer
Gleichungen stützt. |
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