Leistungsverrechnung, innerbetrieblich Weiter Zurück Schließen

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung dient als Bestandteil der Kostenstellenrechnung dazu, die Aufwendungen in den sog. Hilfskostenstellen (z. B. Werkzeugbau) auf die Hauptkostenstellen zu verteilen und ferner die durch innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen in den Hauptkostenstellen entstandenen Kosten der jeweilig empfangenden Kostenstelle zuzurechnen.
Dabei wird zwischen einseitigen und gegenseitigen sowie zwischen ein- und mehrstufigen Leistungsverflechtungen unterschieden.
Durch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung soll die Wirtschaftlichkeit (als Relation zwischen LEISTUNG und KOSTEN) entsprechend dem Kostenverursachungsprinzip transparenter gemacht werden.

Bei der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen gilt es abzuwägen, ob der für ein bestimmtes Verfahren zu tätigende Rechenaufwand auch tatsächlich den gewünschten Effekt im Informationsgewinn bringt.
In der Regel werden im Prozess der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung folgende Vorgehensweisen angewendet:

a) Anbau- oder Blockverfahren
Bei diesem Verfahren werden keine Leistungsverflechtungen zwischen Vorkostenstellen beachtet, so dass die Kosten der Vorkostenstellen „en Block“ auf die Hauptkostenstellen umgewälzt werden.
Um eine möglichst verursachungsgerechte Zurechnung der Primärkosten der Vorkostenstellen auf die Hauptkostenstellen vornehmen zu können, werden – wo immer möglich – Verrechnungssätze auf Basis einer nachgewiesenen mengenmäßigen Inanspruchnahme der Leistungen von Vorkostenstellen gebildet (z. B. Kosten pro Essen bei Inanspruchnahme der Vorkostenstelle „Kantine“ oder Kosten je Fahrkilometer bei Inanspruchnahme von Leistungen des Fuhrparks).
Auf der Grundlage derartiger Verrechnungssätze erfolgt dann – bei Kenntnis der vom jeweiligen Leistungsempfänger in Anspruch genommenen mengenmäßigen Leistung – die Umlage der Kosten der Vorkostenstelle auf die Hauptkostenstellen.

b) Stufenleiterverfahren
Beim Stufenleiterverfahren erfolgt die Überwälzung der Kosten von Vorkostenstellen auf die leistungsempfangenden Kostenstellen anlog zum Blockverfahren, allerdings wird hierbei die Kostenumlage in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen:
Zunächst werden die Kosten der Allgemeinen Kostenstellen auf alle leistungsempfangenden Kostenstellen umgelegt. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Umlage der Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen.

c) Gleichungsverfahren
Entsprechen die im Unternehmen vorhandenen Leistungsverflechtungen dem Typ "gegenseitige Leistungsverflechtungen", dann führt die Anwendung des Stufenleiterverfahrens zu keinen verwertbaren Ergebnissen.
In solchen Fällen wird auf das Kostenstellenausgleichsverfahren zurückgegriffen, das sich auf die Abbildung der Leistungsverflechtungen durch ein System linearer Gleichungen stützt.