Leistungsverwertung Weiter Zurück Schließen

Die Leistungsverwertung umfasst alle betriebswirtschaftlichen, logistischen, marketingseitigen und rechtlichen  Aktivitäten eines Unternehmens zur Sicherung eines möglichst gewinnbringenden Absatzes der erstellten Erzeugnisse und Leistungen bzw. der als Handelsware beschafften Güter auf Zielmärkten.

Leistungsverwertung bedeutet somit, dass aus dem Verkauf eines Erzeugnisses bzw. mit der Ausführung einer entgeltlichen Leistung ein Preis zu erzielen ist, der nicht nur die gesamten, hierfür aufgewendeten Selbstkosten deckt, sondern darüber hinaus auch einen Gewinn erbringt, der für das weitere Bestehen des Unternehmens im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb unabdingbar benötigt wird.

Diese Verwertung wird um so überzeugender gelingen, je besser die angebotene Leistung in Qualität, Quantität, Ort und Zeit das "Problem des Kunden" löst und je besser der zugehörige Leistungsprozess als Kostenverursachungsprozess beherrscht wird.


Je härter der Wettbewerb um Kundenaufträge wird, um so deutlicher zeigt sich, dass letztlich nur folgende Handlungsweise Erfolg bringt:
  • Unternehmen wie auch öffentliche Verwaltungen und Betriebe müssen zeigen, welchen Nutzen der Kunde aus einem Erzeugnis oder einer Leistung für sich ziehen kann.
  • Dieser Nutzen, also der Erfolg des Kunden ist zum Ausgangspunkt und Maßstab für das eigene Handeln bei der Umsetzung eines Auftrages zu machen!
  • Kunden sind nur durch konsequente Umsetzung der versprochenen Leistung zu überzeugen, erst dann bringt Kundenzufriedenheit nicht nur Wiederhol-Geschäfte, sondern führt auch zu neuen Kunden!
Siehe auch: Absatz, Marketing