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Die Leistungsverwertung umfasst
alle betriebswirtschaftlichen, logistischen,
marketingseitigen und rechtlichen Aktivitäten
eines Unternehmens zur Sicherung eines möglichst
gewinnbringenden
Absatzes
der erstellten
Erzeugnisse und
Leistungen
bzw. der als
Handelsware beschafften Güter auf
Zielmärkten.
Leistungsverwertung bedeutet somit, dass aus dem
Verkauf eines Erzeugnisses bzw. mit der Ausführung
einer entgeltlichen Leistung ein
Preis zu
erzielen ist, der nicht nur die gesamten, hierfür
aufgewendeten
Selbstkosten deckt, sondern darüber hinaus auch
einen
Gewinn erbringt, der für das weitere Bestehen
des Unternehmens im marktwirtschaftlichen Leistungs-
und Preiswettbewerb unabdingbar benötigt wird.
Diese Verwertung wird um so
überzeugender gelingen, je besser die angebotene
Leistung in Qualität, Quantität, Ort und Zeit das
"Problem des Kunden" löst und je besser der
zugehörige Leistungsprozess als
Kostenverursachungsprozess beherrscht wird.
Je härter der Wettbewerb um Kundenaufträge wird,
um so deutlicher zeigt sich, dass letztlich nur
folgende Handlungsweise Erfolg bringt:
- Unternehmen wie auch öffentliche Verwaltungen und
Betriebe müssen zeigen, welchen Nutzen der Kunde aus
einem Erzeugnis oder einer Leistung für sich ziehen
kann.
- Dieser Nutzen, also der Erfolg des Kunden
ist zum Ausgangspunkt und Maßstab für das eigene
Handeln bei der Umsetzung eines Auftrages zu machen!
- Kunden sind nur durch konsequente Umsetzung der
versprochenen Leistung zu überzeugen, erst dann
bringt Kundenzufriedenheit nicht nur
Wiederhol-Geschäfte, sondern führt auch zu neuen
Kunden!
Siehe auch:
Absatz,
Marketing
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