Gewinn Weiter Zurück Schließen

Die Kennzahl Gewinn charakterisiert im allgemeinen betriebswirtschaftlichen Verständnis den Überschuss der Erlöse (aus marktlich verwerteten = verkauften Gütern) über die für die Erstellung dieser Güter verursachten Kosten:

       Erlöse (aus Umsatz u. a.) [EUR]
   ./. Kosten [EUR]
   =  Gewinn [EUR]

Im handelsrechtlichen Sinne (lt. Gewinn- und Verlustrechnung) wird Gewinn mit verschiedenen Sachverhalten und Berechnungsgrößen identifiziert.
 
  1. Gewinn = Betriebsergebnis

          Gesamtleistung [EUR] im Betriebsprozess
      ./. Gesamtkosten [EUR]
im Betriebsprozess
       = Betriebsergebnis [EUR]


Diese Gewinngröße kennzeichnet den Perioden-Erfolg im eigentlichen Betriebsprozess.

   2. Gewinn = finanzielles Gesamtergebnis

Das finanzielle Gesamtergebnis (= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) ermittelt sich aus dem Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis (aus dem Nicht-Betriebsprozess).

   3. Gewinn vor Steuern

Fortführung des Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit durch Einbeziehung des außerordentlichen Ergebnisses (siehe auch: EBIT).

   4. Gewinn = Jahresüberschuss

Diese Gewinngröße entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des Periodenerfolgs im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses.

  5. Gewinn = Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn (insbesondere bei Unternehmen in der Rechtsform Aktiengesellschaft) wird durch Einbeziehung des Gewinnvortrages sowie von Entnahmen aus Rücklagen bzw. Einstellungen in Rücklagen ermittelt.
Diese Gewinngröße ist somit kein echter periodenbezogener Erfolg.

   6. Steuerlicher Gewinn

Als steuerlicher Gewinn wird im Allgemeinen der Überschuss der sog. "Betriebseinnahmen" über die "Betriebsausgaben" bezeichnet. Der steuerliche Gewinn wird entweder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder mittels Betriebsvermögensvergleich errechnet.

Siehe auch: Rentabilität, Erfolgsanalyse, Verlust.