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Die Kennzahl Gewinn charakterisiert
im allgemeinen betriebswirtschaftlichen Verständnis
den Überschuss der
Erlöse (aus marktlich verwerteten = verkauften
Gütern) über die für die Erstellung dieser Güter
verursachten
Kosten:
Erlöse (aus Umsatz u. a.) [EUR]
./. Kosten [EUR] =
Gewinn [EUR]
Im handelsrechtlichen
Sinne (lt.
Gewinn- und Verlustrechnung) wird Gewinn mit
verschiedenen Sachverhalten und Berechnungsgrößen
identifiziert.
1. Gewinn =
Betriebsergebnis
Gesamtleistung [EUR] im
Betriebsprozess
./. Gesamtkosten [EUR] im Betriebsprozess
=
Betriebsergebnis [EUR]
Diese
Gewinngröße kennzeichnet den Perioden-Erfolg im
eigentlichen Betriebsprozess.
2. Gewinn =
finanzielles Gesamtergebnis
Das finanzielle Gesamtergebnis (=
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
ermittelt sich aus dem Betriebsergebnis und dem
Finanzergebnis (aus dem Nicht-Betriebsprozess).
3.
Gewinn vor Steuern
Fortführung des Ergebnisses aus gewöhnlicher
Geschäftstätigkeit durch Einbeziehung des
außerordentlichen Ergebnisses (siehe auch:
EBIT).
4. Gewinn = Jahresüberschuss
Diese Gewinngröße entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften zur Ermittlung des Periodenerfolgs im
Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses.
5. Gewinn =
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn
(insbesondere bei Unternehmen in der Rechtsform
Aktiengesellschaft) wird durch Einbeziehung des
Gewinnvortrages sowie von Entnahmen aus Rücklagen
bzw. Einstellungen in
Rücklagen ermittelt. Diese Gewinngröße ist
somit kein echter periodenbezogener Erfolg.
6.
Steuerlicher Gewinn
Als
steuerlicher Gewinn wird im Allgemeinen der
Überschuss der sog. "Betriebseinnahmen" über die
"Betriebsausgaben" bezeichnet. Der steuerliche
Gewinn wird entweder durch die
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder mittels
Betriebsvermögensvergleich errechnet.
Siehe auch:
Rentabilität,
Erfolgsanalyse,
Verlust.
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