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							Unter Lizenz ist die entgeltliche 
							Überlassung von Schutzrechten eines Lizenzgebers an 
							einen Lizenznehmer in dem Sinne zu verstehen, dass 
							der Lizenznehmer das in der Lizenz fixierte Recht 
							nunmehr eigenständig - im Rahmen von 
							Lizenzbedingungen - wirtschaftlich nutzen darf. 
							 In der Kostenrechnung werden die Lizenzgebühren 
							entweder als
							
							Sondereinzelkosten der Fertigung oder als 
							Sondereinzelkosten des Vertriebs verrechnet, je nach 
							dem hauptsächlich wirksamen Bezug der Lizenz zu dem 
							betreffenden Leistungsbereich im Unternehmen. 
							 Entgeltlich erworbene Lizenzen sind unter der 
							Position "immateriellen 
							Vermögensgegenständen" in der
							Bilanz 
							auszuweisen.
 
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