Lizenz Weiter Zurück Schließen

Unter Lizenz ist die entgeltliche Überlassung von Schutzrechten eines Lizenzgebers an einen Lizenznehmer in dem Sinne zu verstehen, dass der Lizenznehmer das in der Lizenz fixierte Recht nunmehr eigenständig - im Rahmen von Lizenzbedingungen - wirtschaftlich nutzen darf.

In der Kostenrechnung werden die Lizenzgebühren entweder als Sondereinzelkosten der Fertigung oder als Sondereinzelkosten des Vertriebs verrechnet, je nach dem hauptsächlich wirksamen Bezug der Lizenz zu dem betreffenden Leistungsbereich im Unternehmen.

Entgeltlich erworbene Lizenzen sind unter der Position "immateriellen Vermögensgegenständen" in der Bilanz auszuweisen.