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Unter Lizenz ist die entgeltliche
Überlassung von Schutzrechten eines Lizenzgebers an
einen Lizenznehmer in dem Sinne zu verstehen, dass
der Lizenznehmer das in der Lizenz fixierte Recht
nunmehr eigenständig - im Rahmen von
Lizenzbedingungen - wirtschaftlich nutzen darf.
In der Kostenrechnung werden die Lizenzgebühren
entweder als
Sondereinzelkosten der Fertigung oder als
Sondereinzelkosten des Vertriebs verrechnet, je nach
dem hauptsächlich wirksamen Bezug der Lizenz zu dem
betreffenden Leistungsbereich im Unternehmen.
Entgeltlich erworbene Lizenzen sind unter der
Position "immateriellen
Vermögensgegenständen" in der
Bilanz
auszuweisen.
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