Lombardkredit Weiter Zurück Schließen

Als Lombardkredit wird die Bereitstellung eines Geldkredits an einen Kreditnehmer gegen Verpfändung von

  - Wertpapieren,
  - Edelmetallen,
  - Forderungen,
  - Waren oder auch
  - Wechseln

bezeichnet, wobei die verpfändeten Sachen nur zu 50 - 80 % ihres Wertes beliehen werden dürfen.

Lombardkredite werden in fester Höhe und zu einem bestimmten Termin bereitgestellt und müssen im Nominalbetrag (zuzüglich Zinsen) zu einem vereinbarten Termin zurückgezahlt werden. Dies unterscheidet den Lombardkredit vom Kontokorrentkredit.

Aus der Begriffsbestimmung leitet sich ab, dass eine Verpfändung von Gütern, insbesondere von Waren, nur dann in Frage kommt, wenn das betreffende Unternehmen als Kreditnehmer auf die Verfügbarkeit über die Sachen kurzzeitig verzichten kann.
Eine Verpfändung von Wertpapieren oder Edelmetallen ist der Veräußerung dieser Güter dann vorzuziehen, wenn es sich um die Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs handelt.

Siehe: Kurzfristige Fremdfinanzierung.