|
|
|
|
Als Lombardkredit wird die
Bereitstellung eines Geldkredits an einen
Kreditnehmer gegen
Verpfändung
von
- Wertpapieren, -
Edelmetallen, - Forderungen, - Waren
oder auch - Wechseln
bezeichnet, wobei
die verpfändeten Sachen nur zu 50 - 80 %
ihres Wertes beliehen werden dürfen.
Lombardkredite werden in fester Höhe und zu einem
bestimmten Termin bereitgestellt und müssen im
Nominalbetrag (zuzüglich Zinsen) zu einem
vereinbarten Termin zurückgezahlt werden. Dies
unterscheidet den Lombardkredit vom
Kontokorrentkredit.
Aus der
Begriffsbestimmung leitet sich ab, dass eine
Verpfändung von Gütern, insbesondere von Waren, nur
dann in Frage kommt, wenn das betreffende
Unternehmen als Kreditnehmer auf die Verfügbarkeit
über die Sachen kurzzeitig verzichten kann. Eine
Verpfändung von Wertpapieren oder Edelmetallen ist
der Veräußerung dieser Güter dann vorzuziehen, wenn
es sich um die Deckung eines kurzfristigen
Kapitalbedarfs handelt.
Siehe:
Kurzfristige Fremdfinanzierung. |
|
|