Fremdfinanzierung, kurzfristig Weiter Zurück Schließen

Der kurzfristigen Fremdfinanzierung werden folgende Sachverhalte im Wirtschaftsverkehr der Unternehmen mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden zugerechnet:
Bei diesen Sachverhalten ist die Verfügbarkeit über die Mittel auf die Dauer eines Jahres begrenzt. Eine Verlängerung der Mittelverfügbarkeit kann auf dem Wege der Prolongation erfolgen.


Probleme der Unternehmensfinanzierung im kurzfristigen Zeitraum sind dann zu lösen, wenn insbesondere
  • dem betreffenden Unternehmen temporär keine ausreichenden eigenen Mittel zur Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen (wie z. B. Nutzung des Kontokorrentkredits) oder
  • das Unternehmen eigene Mittel "schonen" will und daher - kurzfristig - auf Fremdfinanzierung zurückgreift (wie z. B. Lieferantenkredit, Avalkredit) oder
  • eine sofortige Umwandlung einer Forderung in "cash" gewünscht wird (wie z. B. Diskontkredit im Wechselgeschäft oder Factoring als Instrument des Forderungsmanagements).
Ein solches Vorgehen entspricht dem Grundkonzept der "goldenen" Finanzierungsregel:
Langfristig zu nutzende Vermögensgegenständig sind mit langfristig zur Verfügung stehenden Mitteln (Herkunft: Eigenkapital, langfristiges Fremdkapital) zu finanzieren, während die nur kurzzeitig vorhandenen Vermögensgegenstände (wie Vorräte, Forderungen) auch nur mit kurzfristig zur Verfügung stehenden Mitteln (Herkunft: kurzfristiges Fremdkapital) finanziert werden sollten.