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Unter Obligationen sind
Schuldverschreibungen zu verstehen, über deren
Ausgabe sich private Unternehmen oder auch
öffentliche Haushalte auf dem
Kapitalmarkt
langfristiges Fremdkapital beschaffen.
Die
Schuldverschreibung selbst ist ein in der Regel
festverzinsliches schuldrechtliches
Wertpapier, der
ausgestellte Schuldschein dient in diesem Kontext
als Beweismittel. Die einzelnen Stücke einer
Schuldverschreibung heißen
Teilschuldverschreibungen. Der Inhaber einer solchen
Teilschuldverschreibung kann die Schuldverschreibung
ohne Einwilligung des Schuldners an der Börse
verkaufen, um so sein Kapital frühzeitiger zurück zu
erhalten.
Die von privaten
Industrieunternehmen ausgegebenen
Schuldverschreibungen heißen
Industrieobligationen.
Dabei werden unterschieden:
Gewinnobligationen Hierbei steht dem Kreditgeber
- außer einem vereinbarten Mindestzins für die
gewährte Anleihe - auch eine Teilhabe am Gewinn zu,
den der Schuldner aus dem Einsatz des Kapitals
erzielt.
Wandelobligationen In diesem
Falle hat der Kreditgeber das Recht, ggf. einen
Umtausch der Schuldverschreibung in Aktien zu
verlangen, und zwar zu einem Zeitpunkt, der in der
Schuldverschreibung vereinbart wurde.
Optionsanleihe Diese Form der Industrieobligation
ist mit einem Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet,
d. h. es erfolgt damit kein Tausch
"Schuldverschreibung - Aktien" (wie bei der
Wandelobligation), sondern ein zusätzlicher Kauf von
Aktien, und zwar zu einem Zeitpunkt und zu einem
Kurs, der in der Schuldverschreibung vereinbart
wurde.
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