Obligationen Weiter Zurück Schließen

Unter Obligationen sind Schuldverschreibungen zu verstehen, über deren Ausgabe sich private Unternehmen oder auch öffentliche Haushalte auf dem Kapitalmarkt langfristiges Fremdkapital beschaffen.

Die Schuldverschreibung selbst ist ein in der Regel festverzinsliches schuldrechtliches Wertpapier, der ausgestellte Schuldschein dient in diesem Kontext als Beweismittel. Die einzelnen Stücke einer Schuldverschreibung heißen Teilschuldverschreibungen. Der Inhaber einer solchen Teilschuldverschreibung kann die Schuldverschreibung ohne Einwilligung des Schuldners an der Börse verkaufen, um so sein Kapital frühzeitiger zurück zu erhalten.

Die von privaten Industrieunternehmen ausgegebenen Schuldverschreibungen heißen Industrieobligationen.
Dabei werden unterschieden:

  • Gewinnobligationen
    Hierbei steht dem Kreditgeber - außer einem vereinbarten Mindestzins für die gewährte Anleihe - auch eine Teilhabe am Gewinn zu, den der Schuldner aus dem Einsatz des Kapitals erzielt.

  • Wandelobligationen
    In diesem Falle hat der Kreditgeber das Recht, ggf. einen Umtausch der Schuldverschreibung in Aktien zu verlangen, und zwar zu einem Zeitpunkt, der in der Schuldverschreibung vereinbart wurde.

  • Optionsanleihe
    Diese Form der Industrieobligation ist mit einem Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet, d. h. es erfolgt damit kein Tausch "Schuldverschreibung - Aktien" (wie bei der Wandelobligation), sondern ein zusätzlicher Kauf von Aktien, und zwar zu einem Zeitpunkt und zu einem Kurs, der in der Schuldverschreibung vereinbart wurde.