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Fremdfinanzierung, langfristig |
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Der langfristigen
Fremdfinanzierung werden folgende Sachverhalte
im Wirtschaftsverkehr der Unternehmen mit
Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden
zugerechnet:
Die langfristige Fremdfinanzierung hat für die
Mehrzahl der Unternehmen (als Kapitalnehmer) in
einem doppelten Sinne existenzielle Bedeutung:
Auf der einen Seite ist die Ingangsetzung
des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens aufgrund
des hierfür erforderlichen hohen Finanz- bzw.
Kapitalbedarfs in der Regel nicht ohne
Bereitstellung langfristigen
Fremdkapitals (Darlehen,
Anleihen
u. a.) möglich. Auf der anderen Seite ist
das Unternehmen auf lange Zeit mit der Rückzahlung
der Mittel (Tilgung,
Zinsen)
belastet, und diese Rückzahlung ist auch dann
fällig, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich
"nicht gut geht"!
Das Aussetzen einer
Tilgung - wegen fehlender Mittel - kann dann bereits
Erfüllungsgrund für das Einleiten eines
Insolvenzverfahrens sein (siehe § 17
InsO)! Die Gewährung von langfristigem
Fremdkapital ist für den Kapitalgeber (z. B. Bank)
immer mit einem mehr oder weniger hohen
Risiko verbunden. Deshalb heißt es für den
Kapitalgeber - frei nach Wilhelm Busch - "Drum
prüfe, wer sich lange bindet ..." Aus diesen
Zusammenhängen ist es verständlich, warum im Zentrum
der neuen Kreditvergaberegelungen nach
BASEL II bzw.
BASEL
III eine verschärfte
Kreditwürdigkeitsprüfung verbunden mit einem
Rating
steht.
Siehe auch:
Industrieobligationen,
Leasing,
Factoring |
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