Fremdfinanzierung, langfristig Weiter Zurück Schließen

Der langfristigen Fremdfinanzierung werden folgende Sachverhalte im Wirtschaftsverkehr der Unternehmen mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden zugerechnet:


Die langfristige Fremdfinanzierung hat für die Mehrzahl der Unternehmen (als Kapitalnehmer) in einem doppelten Sinne existenzielle Bedeutung:

Auf der einen Seite ist die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens aufgrund des hierfür erforderlichen hohen Finanz- bzw. Kapitalbedarfs in der Regel nicht ohne Bereitstellung langfristigen Fremdkapitals (Darlehen, Anleihen u. a.) möglich.
Auf der anderen Seite ist das Unternehmen auf lange Zeit mit der Rückzahlung der Mittel (Tilgung, Zinsen) belastet, und diese Rückzahlung ist auch dann fällig, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich "nicht gut geht"!

Das Aussetzen einer Tilgung - wegen fehlender Mittel - kann dann bereits Erfüllungsgrund für das Einleiten eines Insolvenzverfahrens sein (siehe § 17 InsO)!
Die Gewährung von langfristigem Fremdkapital ist für den Kapitalgeber (z. B. Bank) immer mit einem mehr oder weniger hohen Risiko verbunden.
Deshalb heißt es für den Kapitalgeber - frei nach Wilhelm Busch - "Drum prüfe, wer sich lange bindet ..."
Aus diesen Zusammenhängen ist es verständlich, warum im Zentrum der neuen Kreditvergaberegelungen nach BASEL II bzw. BASEL III eine verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung verbunden mit einem Rating steht.

Siehe auch: Industrieobligationen, Leasing, Factoring