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Unter dem Objektprinzip ist eine
bestimmte Vorgehensweise im Rahmen der Zerlegung
einer Gesamtaufgabe in Teilaufgaben zu verstehen
(siehe
Aufgabenanalyse), Ein solches Vorgehen ist
zum Beispiel bei der Gestaltung der
Aufbauorganisation eines Unternehmens
erforderlich, denn die Zerlegung der Gesamtaufgabe
eines Unternehmens entsprechend dem definierten
Unternehmenszweck in Teilaufgaben kann a) nach
Verrichtungen oder b) nach Objekten vorgenommen
werden.
Verrichtungen können in einer
ersten Stufe der Aufgabenanalyse solche Funktionen
wie Beschaffung, Leistungserstellung, Absatz,
Finanzierung und dgl. sein (siehe
Verrichtungsprinzip).
Objekte
sind demgegenüber Gegenstände, an denen
Verrichtungen ausgeführt werden. In der Regel sind
dies die
Produkte, die das Unternehmen für Kunden
herstellt bzw. an Kunden verkauft. Derartige
Gegenstände können aber auch Rohstoffe und
Zwischenprodukte sein, die in die Erstellung der
Endprodukte eingehen.
Die Orientierung der
Aufbauorganisation nach Objekten erfolgt
beispielsweise bei der
Matrixorganisation und auch bei der
Spartenorganisation eines Unternehmens.
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