Industrieobligationen Weiter Zurück Schließen

Unter Industrieobligationen sind Anleihen zu verstehen, die insbesondere von Industrieunternehmen, aber auch von Handels- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen ausgegeben werden, um einen langfristigen Kapitalbedarf zu decken.

Industrieobligationen werden in Teilschuldverschreibungen zu 50 EUR, 100 EUR, 500 EUR usw. gestückelt und als solche an der Börse gehandelt.

Die Bereitschaft von Kapitalgebern, sich mit Teilbeträgen an der Anleihe zu beteiligen, ist vor allem darin begründet, dass Industrieobligationen an der Börse gehandelt werden.

Dies ermöglicht es, dass Kapitalgeber die Industrieobligationen jederzeit kaufen und auch verkaufen können. Industrieobligationen haben somit eine hohe Fungibilität.

Eine Industrieobligation ist eine Urkunde, die Forderungsrechte verbrieft. Sie besteht a) aus dem sog. Mantel (= eigentliche Schuldurkunde) und b) dem Bogen (Coupons, Erneuerungsschein).

Eine derartige Anleihe soll einen hohen Kapitalbedarf decken (5 Mio. EUR und mehr). Die Laufzeiten von Industrieobligationen betragen in der Praxis 8 bis 15 Jahre.

Zinszahlungen erfolgen vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Als Sicherheiten dienen bei Industrieobligationen vor allem:

  • Grundpfandrechte ersten Ranges, insbesondere die Grundschuld,

  • Bürgschaften der Konzernmutter oder der öffentlichen Hand sowie
  • vertragliche Verpflichtungen, künftig keine Belastungen von Vermögensteilen zu Gunsten anderer Gläubiger vorzunehmen (sog. Negativklausel).

Bei den Kapitalkosten zur Finanzierung von Vorhaben mit Industrieobligationen sind einmalige und laufende Kosten zu unterscheiden.

Die größten Posten der einmaligen Kosten stellen die Gebühren für die staatliche Genehmigung der Emission von Industrieobligationen sowie die Provision für das Bankenkonsortium zur Abdeckung des Risikos der Unterbringung der Anleihe an der Börse dar.

Die gesamten einmaligen Kosten können bis zu 5 % des Nennwerts der Anleihe betragen.

Die laufenden Kosten betreffen vor allem die Zinszahlungen sowie sonstige Nebenkosten (Aufwendungen für die Kurspflege, den Bogenausgabedienst u. a.).

Siehe auch: Obligationen.