Unter
Industrieobligationen sind
Anleihen
zu verstehen, die insbesondere von
Industrieunternehmen, aber auch von Handels- und
sonstigen Dienstleistungsunternehmen ausgegeben
werden, um einen langfristigen
Kapitalbedarf zu decken.
Industrieobligationen
werden in Teilschuldverschreibungen zu 50 EUR,
100 EUR, 500 EUR usw. gestückelt und als solche an
der Börse gehandelt.
Die
Bereitschaft von Kapitalgebern, sich mit
Teilbeträgen an der Anleihe zu beteiligen, ist vor
allem darin begründet, dass Industrieobligationen an
der Börse gehandelt werden.
Dies ermöglicht es,
dass Kapitalgeber die Industrieobligationen
jederzeit kaufen und auch verkaufen können.
Industrieobligationen haben somit eine hohe
Fungibilität.
Eine Industrieobligation ist eine Urkunde, die
Forderungsrechte verbrieft. Sie besteht a) aus dem
sog. Mantel (= eigentliche Schuldurkunde) und b) dem
Bogen (Coupons, Erneuerungsschein).
Eine derartige Anleihe soll einen hohen
Kapitalbedarf decken (5 Mio. EUR und mehr). Die
Laufzeiten von Industrieobligationen betragen in der
Praxis 8 bis 15 Jahre.
Zinszahlungen erfolgen vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich.
Als
Sicherheiten
dienen bei Industrieobligationen vor allem:
-
Grundpfandrechte
ersten Ranges, insbesondere die
Grundschuld,
-
Bürgschaften der Konzernmutter oder der
öffentlichen Hand sowie
-
vertragliche
Verpflichtungen, künftig keine Belastungen von
Vermögensteilen zu Gunsten anderer Gläubiger
vorzunehmen (sog. Negativklausel).
Bei
den Kapitalkosten zur Finanzierung von Vorhaben mit
Industrieobligationen sind einmalige und laufende
Kosten zu unterscheiden.
Die
größten Posten der einmaligen Kosten stellen die
Gebühren für die staatliche Genehmigung der Emission
von Industrieobligationen sowie die Provision für
das Bankenkonsortium zur Abdeckung des Risikos der
Unterbringung der Anleihe an der Börse dar.
Die
gesamten einmaligen Kosten können bis zu 5 % des
Nennwerts der Anleihe betragen.
Die
laufenden Kosten betreffen vor allem die
Zinszahlungen sowie sonstige Nebenkosten
(Aufwendungen für die Kurspflege, den
Bogenausgabedienst u. a.).
Siehe auch:
Obligationen.
|