Offenlegung Weiter Zurück Schließen

Unter Offenlegung (= Publizität) ist das Zugänglichmachen von Informationen über wirtschaftliche und andere Tatbestände durch ein Unternehmen zu verstehen. Geschieht dies auf freiwilliger Basis, dann betrachtet man dies als eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Anteilseignern, Kunden und Gläubigern.

Die gesetzliche Publizität hat ihren Ausgangspunkt in der Pflicht der Kaufleute zur Führung von Geschäftsbüchern nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung, die Pflicht zur Erstellung des Inventars und eines Jahresabschlusses (vgl. §§ 238 - 263 HGB).

Diese Aufzeichnungen müssen aber nicht offen gelegt werden. Eine Publizitätspflicht (siehe PublG) besteht nur für bestimmte Rechtsformen, insbesondere für Kapitalgesellschaften, sowie generell für Unternehmen mit bestimmten Größenordnungen hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatz und/oder Arbeitnehmeranzahl.