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Partnerschaftsgesellschaft |
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Die Partnerschaftsgesellschaft ist
ein auf Vertrag beruhendes Zusammenwirken von
mindestens zwei Personen, die sog. freie Berufe
ausüben. Zu den
Freiberuflern gehören vor allem Ärzte,
Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure,
Schriftsteller u. a. (siehe:
PartGG).
In der Firmierung der
Gesellschaft muss der bürgerliche Name mindestens
eines Gesellschafters und der Zusatz "Partner" oder
"Partnerschaft" erscheinen. Die
Partnerschaftsgesellschaft ist von ihrer
Grundstruktur her eine
Personengesellschaft. Die Gesellschaft haftet
für ihre Verbindlichkeiten uneingeschränkt, sofern
keine schriftlich abgefasste Vereinbarung besteht,
die die Haftung auf den Arbeits- und
Verantwortungsbereich der jeweiligen Partner
beschränkt. Sofern die Haftung durch
Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, muss
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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