Partnerschaftsgesellschaft Weiter Zurück Schließen

Die Partnerschaftsgesellschaft ist ein auf Vertrag beruhendes Zusammenwirken von mindestens zwei Personen, die sog. freie Berufe ausüben. Zu den Freiberuflern gehören vor allem Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Schriftsteller u. a. (siehe: PartGG).

In der Firmierung der Gesellschaft muss der bürgerliche Name mindestens eines Gesellschafters und der Zusatz "Partner" oder "Partnerschaft" erscheinen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist von ihrer Grundstruktur her eine Personengesellschaft.
Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten uneingeschränkt, sofern keine schriftlich abgefasste Vereinbarung besteht, die die Haftung auf den Arbeits- und Verantwortungsbereich der jeweiligen Partner beschränkt.
Sofern die Haftung durch Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.