Personengesellschaft Weiter Zurück Schließen

Als Personengesellschaft bezeichnet man - im Gegensatz zu Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften u. a. - jene Rechtsform des privaten Rechts, deren Art und Zweck ihrer Errichtung auf natürliche Personen als Gesellschafter abgestellt ist, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar persönlich und unbeschränkt haften.
Zu den Personengesellschaften gehören (siehe Grafik, der Link führt zu betreffenden Rechtsformen in diesem Lexikon):