Periodenabgrenzung Weiter Zurück Schließen

Die Anwendung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung besagt, dass Aufwendungen und Erträge demjenigen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt die zugehörigen Auszahlungen bzw. Einzahlungen erfolgten.
Auf diese Weise soll gesichert werden, dass eine periodengerechte Erfolgsermittlung durchgeführt wird.

Siehe hierzu: Abgrenzung, zeitliche, aktive Rechnungsabgrenzung, passive Rechnungsabgrenzung