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Die Anwendung des Grundsatzes der
Periodenabgrenzung besagt, dass
Aufwendungen und Erträge demjenigen Geschäftsjahr
zuzuordnen sind, in dem sie wirtschaftlich
verursacht wurden, gleichgültig, zu welchem
Zeitpunkt die zugehörigen Auszahlungen bzw.
Einzahlungen erfolgten. Auf diese Weise soll
gesichert werden, dass eine periodengerechte
Erfolgsermittlung durchgeführt wird.
Siehe
hierzu:
Abgrenzung, zeitliche,
aktive Rechnungsabgrenzung,
passive Rechnungsabgrenzung |
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