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Unter der Pensionsrückstellung ist
eine
Passivierung von noch ungewissen
Verbindlichkeiten aus der Absicherung der
betrieblichen
Altersversorgung zu verstehen.
Die
Bildung derartiger
Rückstellungen wird im Rahmen von
Jahresabschlussarbeiten vorgenommen.
Pensionsrückstellungen dienen dazu, künftige
Auszahlungen an Anspruchsberechtigte
verursachungsgerecht als Aufwand abrechnen zu
können. Pensionsrückstellungen als abstrakter
Gegenwert für die bestimmte, auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesenen finanziellen Mittel - werden
wegen der Langfristigkeit der damit verbundenen
Zahlungsvorgänge - als Bestandteil des
Cashflows
eines Unternehmens angesehen, obwohl es sich dabei -
streng genommen - nicht um Eigenkapital, sondern um
Schulden handelt.
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