Pensionsrückstellung Weiter Zurück Schließen

Unter der Pensionsrückstellung ist eine Passivierung von noch ungewissen Verbindlichkeiten aus der Absicherung der betrieblichen Altersversorgung zu verstehen.

Die Bildung derartiger Rückstellungen wird im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten vorgenommen.

Pensionsrückstellungen dienen dazu, künftige Auszahlungen an Anspruchsberechtigte verursachungsgerecht als Aufwand abrechnen zu können.
Pensionsrückstellungen als abstrakter Gegenwert für die bestimmte, auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Mittel - werden wegen der Langfristigkeit der damit verbundenen Zahlungsvorgänge - als Bestandteil des Cashflows eines Unternehmens angesehen, obwohl es sich dabei - streng genommen - nicht um Eigenkapital, sondern um Schulden handelt.