Abgrenzung, zeitliche Weiter Zurück Schließen

Durch die zeitliche Abgrenzung soll erreicht werden, dass Aufwendungen und Erträge - unabhängig vom Zeitpunkt der Geldausgabe bzw. Geldeinnahme - jener Periode zugerechnet werden, zu der sie verursachungsgemäß wirtschaftlich gehören.
Dies betrifft im Einzelnen folgende korrekturbedürftige Geschäftsvorfälle:

1.1 Die Auszahlung für einen Aufwand, der verursachungsgerecht der Berichtsperiode T zuzurechnen ist, wird erst in der Folgeperiode T+1 getätigt.
Beispiel: Die im Dezember der Periode T fällige Miete für einen Gewerberaum wird erst im Januar, also in der Folgeperiode T+1 bezahlt.

1.2 Die Einzahlung für einen Ertrag, der verursachungsgerecht der Berichtsperiode T zuzurechnen ist, wird erst in der Folgeperiode T+1 realisiert.
Beispiel: Die im Dezember der Periode T fälligen Ertragszinsen aus einem gewährten Darlehen werden vom Darlehensnehmer erst im Januar, also in der Folgeperiode T+1 überwiesen.

2.1 Die Auszahlung für einen Aufwand, der verursachungsgerecht erst der Folgeperiode T+1 zuzurechnen ist, wird bereits in der Berichtsperiode T getätigt.
Beispiel: Der für die Folgeperiode T+1 fällige Versicherungsbetrag wird bereits im Dezember der Berichtsperiode T bezahlt.

2.2 Die Einzahlung für einen Ertrag, der verursachungsgerecht erst der Folgeperiode T+1 zuzurechnen ist, wird bereits in der Berichtsperiode T realisiert.
Beispiel: Die für Januar der Folgeperiode T+1 fällige Miete wird vom Mieter bereits im Dezember der Berichtsperiode T bezahlt.

Für die unter 1.1 bzw. 1.2 skizzierte Situation ist typisch, dass die mit den genannten Geschäftsvorfällen verbundenen Zahlungen in der Berichtsperiode T buchungsmäßig noch nicht erfasst sind. Um jedoch eine periodengerechte Erfolgsrechnung wahrheitsgemäß zu sichern, müssen die betreffenden Aufwendungen und Erträge in die Erfolgsrechnung der Berichtsperiode T einbezogen werden. Man spricht in diesem Falle von einer antizipativen (= vorweggenommenen) Rechnungsabgrenzung (siehe Grafik).



Für die unter 2.1 bzw. 2.2 skizzierte Situation ist typisch, dass in der Berichtsperiode T bereits Zahlungen buchungsmäßig erfasst worden sind, die aber aufwands- bzw. ertragsseitig nicht der Periode T, sondern der Folgeperiode T+1 zugerechnet werden müssen.
Um auch in diesen Fällen eine periodengerechte Erfolgsrechnung zu sichern, müssen die betreffenden Aufwendungen und Erträge in die Erfolgsrechnung der Folgeperiode T überführt werden. Man spricht in diesem Falle von einer transitorischen (= hinüberzuführenden) Rechnungsabgrenzung (siehe Grafik).
In der Schlussbilanz der Berichtsperiode T sind Auszahlungen nach Situation 2.1 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten und Einzahlungen nach Situation 2.2 als passive Rechnungsabgrenzungsposten aufzuführen.