Genossenschaft Weiter Zurück Schließen

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) eine eigenständige Rechtsform des privaten Rechts.

Diese Rechtsform weist sowohl Merkmale einer Personengesellschaft wie die auch einer Kapitalgesellschaft auf.

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, die mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Gesellschafter bezweckt.

Genossenschaften gibt es vor allem in der Landwirtschaft, im Bereich des Kreditwesens, im Bauwesen u. a.

Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Die Anzahl der Mitglieder ist nach oben nicht begrenzt.

Die einzelnen Gesellschafter (als Mitglieder der Genossenschaft) zeichnen einen Geschäftsanteil und leisten eine Pflichteinlage zur Aufbringung des Eigenkapitals der Gesellschaft.

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft gegenüber Gläubigern haften neben dem Vermögen der Gesellschaft - je nach Statut - auch die Mitglieder (unbeschränkt, beschränkt oder ggf. gar nicht).

Organe der Genossenschaft sind:

  - die Generalversammlung der Gesellschafter,
  - der (geschäftsführende) Vorstand und
  - der Aufsichtsrat.

Die Gewinn- und Verlustbeteiligung der Gesellschafter wird auf der Grundlage der Geschäftsguthaben ermittelt.