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Unter Pfandbriefen sind
festverzinsliche
Anleihen zu verstehen, die durch spezielle
Pfandrechte (= Deckungsmasse) abgesichert sind.
Im Falle öffentlicher Pfandbriefe sind dies
Kredite
an die öffentliche Hand (z. B. Kommunen), während es
sich bei Hypothekenpfandbriefen Hypothekendarlehen
handelt, die durch
Grundschulden besichert sind.
Pfandbriefe sind fast ausnahmslos börsennotiert und
haben eine Laufzeit von 3 bis 30 Jahren.
Gesetzliche Grundlage: Pfandbriefgesetz (PfandBG).
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