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Unter Preisauszeichnung ist das
Kenntlichmachen der
Preise für
die zum Verkauf angebotenen Güter zu verstehen.
Dieses Kenntlichmachen schließt eine zweifelsfreie
Zuordnung des ausgewiesenen Preises zu einem
entsprechenden Gut (mit Artikelbezeichnung,
Qualitätsausweis, Mengenbezug, Abmaße u. a.) sowie
den Hinweis auf die Berechnung der
Umsatzsteuer
(entweder "inklusive" oder "zuzüglich" der
gesetzlichen Umsatzsteuer)
ein.
Bei Preisangaben gegenüber Kunden ist
sichtbar zu machen, ob es sich um
- Katalog-
oder Listenverkaufspreise handelt, die ggf.
verhandelt werden können,
- unverbindliche
Preisempfehlungen oder um
- definitive Endpreise (z. B.
Rechnungspreise)
handelt.
Gegenüber
Endverbrauchern sind die Bestimmungen der
Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten.
Um
bei Preisangaben auch psychologische Aspekte
vorteilhaft auszunutzen, wird von Anbietern gern auf
Mittel der psychologischen Preisgestaltung
zurückgegriffen. So hat sich erwiesen, dass -
beispielsweise - ein Computer, für den eine
Preisangabe mit der Zahl "499,00 EUR" eher gekauft
wird als wenn für diesen Computer eine
Preisauszeichnung mit der Zahl "502,00 EUR"
vorgenommen worden wäre, obwohl der Preisunterschied
von 3,00 EUR sicherlich kaum ins Gewicht fällt.
Oder ein Händler wirbt mit folgendem Hinweis: "Nehmen
Sie drei Stück zu 1,45 EUR anstelle von 1 Stück zu
0,48 EUR!" (Dabei würden drei Stück zu 0,48
EUR nur 1,44 EUR, also 1 Cent weniger als 1,45
ausmachen!)
Wichtig ist auch die Sicherung
von Preistransparenz: Darunter
ist die "Durchschaubarkeit" der Preisauszeichnung
für gleichartige Güter im Preisvergleich durch einen
Kunden zu verstehen. Diese Preistransparenz
betrifft sowohl die Eindeutigkeit der Zuordnung
eines Preises zu einem Gut (mit Artikelbezeichnung,
Qualitätsangabe, Mengenbezug u. a.), das
Kenntlichmachen des Ausweises der Umsatzsteuer
(entweder "inklusive" oder "zuzüglich" der
gesetzlichen Mehrwertsteuer) als auch die
Währungsangabe. Mit der Einführung des
Euro ist
hinsichtlich der Preistransparenz und des Wegfalls
des Währungskursrisikos und weiterer Kostenfaktoren
im Import-/Export-Geschäft sehr viel erreicht
worden. Dennoch gibt es noch eine Vielzahl von
Problemen hinsichtlich der Preistransparenz,
beispielsweise bei Umrechnungen von Euro in
US-Dollar (USD) oder in Pfund Sterling (GBP) oder in
Schweizer Franken (CHF) u. a. (Siehe:
Wechselkurse). |
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