Preisauszeichnung Weiter Zurück Schließen

Unter Preisauszeichnung ist das Kenntlichmachen der Preise für die zum Verkauf angebotenen Güter zu verstehen. Dieses Kenntlichmachen schließt eine zweifelsfreie Zuordnung des ausgewiesenen Preises zu einem entsprechenden Gut (mit Artikelbezeichnung, Qualitätsausweis, Mengenbezug, Abmaße u. a.) sowie den Hinweis auf die Berechnung der Umsatzsteuer (entweder "inklusive" oder "zuzüglich" der gesetzlichen Umsatzsteuer) ein.

Bei Preisangaben gegenüber Kunden ist sichtbar zu machen, ob es sich um
  • Katalog- oder Listenverkaufspreise handelt, die ggf. verhandelt werden können,
  • unverbindliche Preisempfehlungen oder um
  • definitive Endpreise (z. B. Rechnungspreise)
handelt.

Gegenüber Endverbrauchern sind die Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten.

Um bei Preisangaben auch psychologische Aspekte vorteilhaft auszunutzen, wird von Anbietern gern auf Mittel der psychologischen Preisgestaltung zurückgegriffen.
So hat sich erwiesen, dass - beispielsweise - ein Computer, für den eine Preisangabe mit der Zahl "499,00 EUR" eher gekauft wird als wenn für diesen Computer eine Preisauszeichnung mit der Zahl "502,00 EUR" vorgenommen worden wäre, obwohl der Preisunterschied von 3,00 EUR sicherlich kaum ins Gewicht fällt.
Oder ein Händler wirbt mit folgendem Hinweis: "Nehmen Sie drei Stück zu 1,45 EUR anstelle von 1 Stück zu 0,48 EUR!"
(Dabei würden drei Stück zu 0,48 EUR nur 1,44 EUR, also 1 Cent weniger als 1,45 ausmachen!)

Wichtig ist auch die Sicherung von Preistransparenz:
Darunter ist die "Durchschaubarkeit" der Preisauszeichnung für gleichartige Güter im Preisvergleich durch einen Kunden zu verstehen.
Diese Preistransparenz betrifft sowohl die Eindeutigkeit der Zuordnung eines Preises zu einem Gut (mit Artikelbezeichnung, Qualitätsangabe, Mengenbezug u. a.), das Kenntlichmachen des Ausweises der Umsatzsteuer (entweder "inklusive" oder "zuzüglich" der gesetzlichen Mehrwertsteuer) als auch die Währungsangabe.
Mit der Einführung des Euro ist hinsichtlich der Preistransparenz und des Wegfalls des Währungskursrisikos und weiterer Kostenfaktoren im Import-/Export-Geschäft sehr viel erreicht worden.
Dennoch gibt es noch eine Vielzahl von Problemen hinsichtlich der Preistransparenz, beispielsweise bei Umrechnungen von Euro in US-Dollar (USD) oder in Pfund Sterling (GBP) oder in Schweizer Franken (CHF) u. a.
(Siehe: Wechselkurse).