Produkthaftung Weiter Zurück Schließen

Unter Produkthaftung ist die nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wahrzunehmende Haftung der Hersteller von Produkten für Fehler an diesen Produkten und für daraus entstandene oder entstehende Schäden (Personenschäden, Sach- oder Vermögensschäden) zu verstehen.

Im Unterschied zu der deliktsrechtlichen Produzentenhaftung nach § 823 BGB sowie zum gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch (nach § 423 ff. BGB) betrifft die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers eines Produkts (Produzent, Importeur, Lieferant, Lizenznehmer) für alle durch das Produkt beim Nutzer/Verbraucher verursachten Körper-, Gesundheits- und/oder Sachschäden.

"(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte
Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch
bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
" [§ 1 ProdHaftG]


Ein Anspruch aus einem begründeten Haftungsfall verjährt innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung (§ 12 ProdHaftG). Im Übrigen sind die einschlägigen Vorschriften des BGB über die Verjährung (§§ 203 ff. BGB) anzuwenden.

Ausnahmen von der Haftung sind in § 1 Abs. 2 ProdHaftG aufgeführt.

Siehe auch: Produktsicherheit.