|
|
|
|
Unter Prolongation versteht man die
Verlängerung der Laufzeit eines
Vertragsverhältnisses, insbesondere bei
Kredit-
und
Wechselgeschäften. Ein solches Problem einer
Laufzeitverlängerung tritt zum Beispiel bei
Termingeldgeschäften eines Unternehmens mit seiner
Bank auf. Um eine angemessene Liquidität im
Leistungsprozess zu sichern, zugleich aber auch
Ertragszinsen für Guthaben zu erzielen, kann das
Unternehmen ein sog. Festgeld-Konto anlegen, auf dem
überschüssige liquide Mittel für 30 oder 60 Tage
"geparkt" werden. Wird vom Unternehmen bis zwei
Tage vor dem Fälligkeitstermin kein Signal zur
Überweisung des Festgeldes auf das zugehörige
Girokonto gegeben, dann prolongiert die Bank die
Laufzeit der Festgeldanlage um weitere 30 bzw. 60
Tage.
|
|
|