Prolongation Weiter Zurück Schließen

Unter Prolongation versteht man die Verlängerung der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses, insbesondere bei Kredit- und Wechselgeschäften.
Ein solches Problem einer Laufzeitverlängerung tritt zum Beispiel bei Termingeldgeschäften eines Unternehmens mit seiner Bank auf. Um eine angemessene Liquidität im Leistungsprozess zu sichern, zugleich aber auch Ertragszinsen für Guthaben zu erzielen, kann das Unternehmen ein sog. Festgeld-Konto anlegen, auf dem überschüssige liquide Mittel für 30 oder 60 Tage "geparkt" werden.
Wird vom Unternehmen bis zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin kein Signal zur Überweisung des Festgeldes auf das zugehörige Girokonto gegeben, dann prolongiert die Bank die Laufzeit der Festgeldanlage um weitere 30 bzw. 60 Tage.