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Als Realgüter bezeichnet man - im
Unterschied zu
Nominalgütern - jene materiellen und
immateriellen Wirtschaftsgüter, denen der Wert des
Gutes 'innewohnt' und bei denen der Wert durch
Tauschprozesse auf dem
Markt
festgelegt wird (siehe
Leistungsverwertung)
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