Realgüter Weiter Zurück Schließen

Als Realgüter bezeichnet man - im Unterschied zu Nominalgütern - jene materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, denen der Wert des Gutes 'innewohnt' und bei denen der Wert durch Tauschprozesse auf dem Markt festgelegt wird (siehe Leistungsverwertung)